Orthopädische Sicherheitsschuhe und Einlagen: welche Kriterien gelten?
Zu den Zivilisationskrankheiten Nummer eins gehören Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates.
Betroffen hiervon sind auch unsere Füße. Tag für Tag kommen sie zum Einsatz, sodass viele Menschen unter Fußproblemen leiden. Besondere Lösungen werden erforderlich, wenn Sie in Ihrem Berufsalltag Schuhe tragen müssen, die auf spezielle Herausforderungen zugeschnitten sind.
Knickfüße, sogenannte Plattfüße und Senkfüße verursachen in Ihrem Privatleben wie auch am Arbeitsplatz Einschränkungen, die einer Spezialanfertigung bedürfen. Orthopädische Sicherheitsschuhe inklusive Einlagen gehören zur individuellen Ausrüstung, die heute zunehmend hohe Ansprüche erfüllen muss. Gemäß der DGUV-Regel 112-191 ist es heute nicht mehr erlaubt, Einlagen aus dem privaten Bereich in Arbeitssicherheitsschuhen zu tragen.
Vielmehr muss Ihr Arbeitgeber dafür sorgen, dass orthopädische Sicherheitsschuhe vorhanden sind, in die Ihre Einlagen passen, ohne dass eine Einschränkung des Berufsschutzes die Folge ist.
Orthopädische Sicherheitsschuhe mit Einlagen als Lösung für medizinische Probleme
Grundsätzlich gilt, dass sich orthopädische Einlagen für Menschen eignen, die im alltäglichen Leben
ihre Fußgesundheit verbessern möchten. Herkömmliche Sicherheitsschuhe eignen sich nicht, medizinische Hilfsmittel mit einem ausreichenden Arbeits- und Berufsschutz zu verbinden. Einige Hersteller haben sich darauf verlegt, zertifizierte, orthopädische Sicherheitsschuhe anzubieten, die mit zusammen mit Einlagen, orthopädisch sinnvoll zueinander passen. Achten Sie daher darauf, dass orthopädische Sicherheitsschuhe und Einlagen auf der Basis einer aktuell gültigen Baumusterprüfung zueinander passen.
Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass fest definierte Anforderungen an die Höhe der zehenschutzkappen und an die Antistatik unterlaufen werden. Benötigen Sie orthopädische Sicherheitsschuhe, sollten Sie einige Kriterien auf den Prüfstand stellen. Passt das Material Ihrer Einlagen nicht zu Ihrem Arbeitsschuh, oder sind beide zusammen zertifiziert, verliert die Sicherheitsklassifizierung ihre Gültigkeit.
Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar eine Teilschuld bei einem Arbeitsunfall tragen, wenn die Funktionalität der Stahlkappe leidet oder die erforderliche Antistatik nicht mehr gewährleistet ist. Bevor Sie also Ihre eigenen Einlagen verwenden, überprüfen Sie orthopädische Sicherheitsschuhe auf Ihren Anwendungsbereich.
Passgenaue Lösungen für orthopädische Sicherheitsschuhe und Einlagen
Seitdem die DGUV-Regel 112-191 überarbeitet wurde, sollten Sie darauf verzichten, Ihre eigenen
Einlagen am Arbeitsplatz zu verwenden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an, denn er ist vom Gesetzgeber verpflichtet, für seine Angestellten orthopädische Sicherheitsschuhe bereit zu stellen.
- Speziell entwickelte Kevlar-Außensohle macht die Sicherheitsschuhe pannensicher.
- Europäischer Standard Stahlkappe, die in jedem Schuh ausgestattet ist, hält 200 J Einschlag von innen und oben ab.
- Atmungsaktives Mesh als eines der Außenmaterialien hält Ihre Füße jederzeit kühl und bequem.
- Durch die Verwendung von Kevlar als eines der leichten Materialien sind diese Sicherheitsschuhe auch leicht.
- Das herausnehmbare, metatomische, dynastische EVA-Fußbett in jedem Schuh überzeugt durch Anziehen und Ausziehen der Sicherheitsschuhe.
Auf diese Weise ist Ihre Firma auf der sicheren Seite und profitiert von passgenauen Lösungen und einem einheitlichen Stil bei der Ausstattung ihrer Mitarbeiter. Dort, wo spezielle Verfahren angewendet werden müssen, kommt es auch zu Mehrkosten. Nicht zwingend muss Ihr Arbeitgeber alle Kosten komplett tragen. Möchten Sie Ihren Anteil für orthopädische Sicherheitsschuhe überschaubar gestalten, muss Ihnen Ihr Betrieb eine Bescheinigung für die zwingende Notwendigkeit eines speziellen Fußschutzes ausstellen.
Leistungsrechtlich gehören orthopädische Sicherheitsschuhe zur den beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen. Die dafür zuständigen Träger sind zunächst für die Erstattung aller anfallenden Gesamtkosten zuständig. Nach eingehender Prüfung muss Ihr Betrieb anteilig einen Kostenanteil übernehmen. Warten Sie jedoch mit dem Auftrag für Sicherheitsschuhe, bis eine Kostenübernahme des zuständigen Trägers vorliegt.
Fragen Sie gleichzeitig nach, ob Ihnen ein zweites Paar genehmigt wird, um im Berufsalltag stets gut ausgerüstet zu sein. Zu den ersten Ansprechpartnern in Sachen Kostenübernahme gehören die gesetzlichen Unfallversicherungsträger wie Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften. Versuchen Sie auch Ihr Glück bei den gesetzlichen Rentenversicherungen oder alternativ bei der Bundesagentur für Arbeit, um sich den Anspruch auf einen orthopädischen Fußschutz zu sichern.
Beschwerdefrei durch den Berufsalltag: orthopädische Sicherheitsschuhe
Achten Sie darauf, dass Ihr Chef Ihnen für eine Schutzausrüstung keine Kosten in Rechnung stellen darf. Haben Sie sich nach einer Kostenübernahme für bestimmte orthopädische Sicherheitsschuhe mit Extras entschlossen, müssen Sie auf dem Schuh oder dem Karton die Bezeichnung „BGR191“ finden.
Ohne diese Bezeichnung sind Ihre Arbeitsschuhe nicht für passende Einlagen ausgerichtet und erfüllen somit nicht die gesetzlichen Richtlinien an einen umfassenden Arbeitsschutz. Suchen Sie einen versierten Orthopädieschuhmacher auf, der anhand einer Fertigungsanweisung passgenaue und individuelle Einlagen fertigt, die Ihren Bewegungsapparat entlasten.
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Super geschrieben.Vielen Dank.
Danke für den Kommentar
Vielen Dank für den tollen Artikel.
[…] So wie sie diskret und elegant in normalen Alltagsschuhen getragen werden können, so ist ihr Einsatz auch bei Sicherheitsschuhen nicht zu […]
[…] Du solltest dich immer mit deinem Betrieb in Verbindung setzen, denn diese müssen die neuen Sicherheitsschuhe stellen, insbesondere auch wenn diese eine Erneuerung bedürfen. Manche Arbeiter brauchen auch orthopädisch angefertigte Schuhe. […]